ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENUNGEN


1. Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben bei jedem Angebot von Tennis Academy Weserbergland (TAW) Gültigkeit. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch TAW schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss

  • Der Vertrag mit TAW kommt nach Anmeldung über die Website, mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit Trainern zustande.
  • TAW ist sehr bestrebt auf Wünsche und Vorlieben der Kunden bzgl. der Teilnehmerzahl in Gruppen einzugehen. Aus organisatorischen Gründen (z.B.: aufgrund von fehlenden oder auf die spielerische Qualität bezogen) nicht adäquaten Teilnehmern für eine angemeldete Gruppe) werden die Trainingskosten entsprechend durch die tatsächlichen Teilnehmer/-innen geteilt.
  • TAW ist in der Annahme der Trainingsanmeldung frei.
  • Die AGB werden bei Zustandekommen des Vertrages durch den Kunden anerkannt.
  • Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag für die jeweilige Saison (Sommer-/Wintersaison) zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
  • Die AGB, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer/-innen verbindlich.

3. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen-und Einzeltraining, sowie Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppentraining besteht aus zwei bis maximal vier Spielern, Mini-Tenniskurse aus 4 bis 6 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. TAW teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Der Schüler bzw. seine gesetzlichen Vertreter stimmen mit der Anmeldung einer eventuell notwendigen Umstrukturierung der Gruppengröße von + – 1 Person zu. Das kann sich auf die Kosten auswirken, da die Gruppengröße nicht mehr der zum Anmeldezeitpunkt vereinbarten entspricht.

Selbstverständlich ist TAW offen für die Wünsche ihrer Kunden und stets an der Verbesserung der Trainingsqualität interessiert. Wünsche und Anregungen können somit nur im Trainingsbetrieb praktisch integriert werden, wenn sie offen und ehrlich geäußert werden. Dazu möchte TAW hiermit ausdrücklich auffordern.

3.1 Durchführung des Trainings

  • Nach schriftlicher, mündlicher oder online Anmeldung erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen eine Terminabsprache. Termine werden auf der Anmeldung angegeben und gelten als wirksam, wenn TAW diese bestätigt. Sollte TAW zu angegebenen Terminen keine Kapazitäten haben, wird über alternative Termine Absprache gehalten.
  • Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
  • Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer/-innen nicht. TAW bittet an dieser Stelle bereits um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen die Zuteilung der Trainer/-innen und Gruppen allein in der Hand von TAW liegt. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es TAW gestattet, auch während der Saison bei besonderen Umständen einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. TAW ist bestrebt solche Wechsel möglichst zu vermeiden, um für die Trainingsteilnehmer/-innen keine unnötigen Diskontinuitäten darzustellen. Bei der Trainerzuteilung versucht TAW auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer/-innen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
  • Probetraining ist nach Absprache mit TAW jederzeit für Nichtmitglieder/-innen nach gesonderten Konditionen möglich. Das Gleiche gilt für Camps, Einzel- und Intensivkurse.

3.2 Trainingskosten
Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt monatlich zu bezahlen und werden von dem entsprechenden Verein, bei dem das Training stattfindet, monatlich abgebucht. In der Wintersaison müssen die anteiligen Hallenkosten bezahlt werden. Es gilt die aktuelle Preisliste des Halleneigentümers / Vermieters. Die Hallenkosten sind auch in den Ferien vom Kunden zu tragen. Dies betrifft lediglich das Training in der Hamelner Sportbox.

4. Publizierung Internet
Die Teilnehmer/-innen eines Tenniskurses, Tennis-Camps, Tennisurlaubs oder sonstigen Events stimmen mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Kurs/Veranstaltung von TAW zu, dass von ihm/ihr gemachte Digitalbilder/Videos auf der Homepage von TAW sowie auf den entsprechenden Facebook- und Instagramplattformen von TAW veröffentlicht werden dürfen.

5. Kommunikation
Zum Zwecke der organisatorischen Durchführung des Trainings, der Weiterleitung von Informationen und Bekanntmachung von Events stimmt der Kunde der Aufnahme in eine geschlossene Whatsapp-Gruppe zu. Die Handy-Nummer wird nur zur Kommunikation über Whatsapp und die telefonische Erreichbarkeit genutzt. Sofern die Aufnahme in eine trainingsbegleitende Whatsapp Gruppe nicht gewollt ist, ist dies der TAW ausdrücklich mitzuteilen. Eine diesbezügliche Verwendung der Telefonnummer erfolgt nicht.

6. Ausgefallene Stunden – Einzel- und Gruppentrainings
Sofern im Rahmen des individuellen Einzel- und Gruppentrainings vereinbarte Trainingstermine vom Schüler termin- oder verletzungsbedingt nicht eingehalten werden können, hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatz bzw. Erstattung der Stunde. Dauerhafte Trainingsstunden, vor allem in der Gruppe sind nicht nachzuholen, Einzeltraining bleibt ausgenommen. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt dennoch bestehen. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist vom Trainierenden das vereinbarten Honorar zu bezahlen. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht in diesem Fall nicht. Um eine Kontinuität des Trainingsbetriebs für die Trainingsteilnehmer/-innen zu garantieren, findet dann das Training in einer entsprechenden Halle statt, sofern diese vorhanden oder zur Verfügung steht. In Bezug auf solche Stunden sind die Trainingsteilnehmer/-innen dazu verpflichtet den zuzüglichen Mehraufwand von ca. 10 Euro (geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer/-innen pro Stunde zu entrichten). Sollte es über eine Sommersaison hinweg zu vielen witterungsbedingten Ausfällen kommen und es steht hierbei keine Halle zu Verfügung, wird das durch die Witterung ausgefallene Training am Saisonende über einen Tennistag nachgeholt. Eine Anmeldung für das Sommer bzw. Wintertraining muss in jedem Fall vom Kunden bis zum Ende der Saison getragen werden, da die finanziellen Auswirkungen auf den Rest der Gruppe nicht zu verantworten sind. TAW kann und wird aus Kulanz versuchen im Sinne des Kunden zu handeln.

5.1 Ausgefallene Stunden – Gruppentrainings
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. In diesem Fall oder bei Unbespielbarkeit des Platzes wird die Einzeltrainingsstunde nachgeholt. Geschieht dies aus Gründen, die das Team nicht zu vertreten hat, nicht, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der Tennisschule, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.

5.2 Kosten Vertretungsstunden
Sollte ein(e) Vertretungstrainer/-in die von ihnen gebuchte Stunde durchführen, gelten die normalen Konditionen. Innerhalb einer Saison kann bis zu viermal ein(e) Vertretungstrainer/-in eingesetzt werden. Sollte es sich um einen längerfristigen Vertretungszeitraum handeln, werden die Kosten auf die jeweilige Qualitätsstufe des Trainers / der Trainerin umgerechnet.

6. Aufsicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht von TAW für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer/-innen Folge zu leisten haben. Von Seiten TAW wird außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen.

7. Ausschluss vom Training
TAW behält sich vor, Trainingsteilnehmer/-innen aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz mehrfacher Ermahnung den Anweisungen des Trainers/ der Trainerin keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/ diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossenen keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

8. Gutscheine
Die Erstellung von Gutscheinen erfolgt erst nach Geldeingang. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, bei Wunsch kann eine andere Leistung als die, die dem Gutschein entspricht vereinbart werden. Ein Gutschein kann mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet werden. Sollte bei einem Gutschein der Wert für eine Wunsch-Anwendung nicht ausreichen, kann die Differenz direkt vor Ort in bar beglichen werden. Gutscheine sind übertragbar und behalten drei Jahre ihre Gültigkeit.

9. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der TAW übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor z.B. Vorsatz. TAW übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden von TAW durch den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

  1. Versicherung
    Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

    11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

 

Tennis Academy Weserbergland